Liebe Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder der VG WORT,
in Kürze startet wie geplant der zweite Teil der Ausschüttungen 2026. In den Bereichen METIS (Texte im Internet) und Weitersendungen in Fernsehen und Hörfunk werden die Vergütungen an Urheber und Verlage ausbezahlt.
Außerdem erhalten Wissenschafts- und Fachverlage sowie Verlage aus dem Bereich Unterrichts- und Lehrmedien ihre Vergütungen.
Die Ausschüttungsbriefe werden demnächst in unserem Online-Service-Portal T.O.M. in Ihrem Benutzerkonto zur Verfügung gestellt. Sie werden vom System informiert, sobald ein Ausschüttungsbrief online für Sie zur Verfügung steht.
Die Übersicht über die Ausschüttungsquoten 2026 ist hier online abrufbar.
Weitere Informationen zu den Ausschüttungen finden Sie hier.
Außerdem möchten wir Sie in diesem Newsletter über einen Diskussionsbeitrag der VG WORT auf der Frankfurter Buchmesse zu neuen Einnahmequellen aus KI-Nutzungen informieren.
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| 1. Die Ausschüttung im September 2026 im Detail |
In der aktuellen Ausschüttung werden insgesamt € 56,2 Mio. ausbezahlt, davon entfallen € 32,7 Mio. auf Urheberinnen und Urheber. Grundsätzlich ist - wie auch in den Vorjahren - eine Zunahme der Meldungen von Texten im Internet zu verzeichnen, was sich auf die Quote auswirkt.
- Im Bereich METIS entfallen auf die reguläre Ausschüttung € 21,7 Mio. und auf die letztmalig stattfindende Sonderausschüttung Vergütungen in Höhe von € 2,4 Mio.
- Für Kabelweitersendungen werden Vergütungen in Höhe von € 6,8 Mio. und für Audio-Video € 0,5 Mio. ausbezahlt.
- Im Rahmen des Beteiligungsanspruchs am Presseverlegerleistungsschutzrecht erhalten die Urheberinnen und Urheber insgesamt eine Summe in Höhe von € 1,1 Mio.
An Verlage werden insgesamt € 23,5 Mio. ausgeschüttet.
- Im Rahmen der regulären METIS-Ausschüttung erhalten Verlage € 8,6 Mio.
- Im Bereich Wissenschaft betragen die Vergütungen für Wissenschafts- und Fachverlage € 14,1 Mio.; an Urheberinnen und Urheber wissenschaftlicher Werke erfolgten die Zahlungen bereits im Juli dieses Jahres.
- Im Bereich Unterrichts- und Lehrmedien erhalten Verlage rund € 0,5 Mio.
- Für Kabelweitersendungen werden € 0,2 Mio. an Verlage ausbezahlt.
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| 2. Die VG WORT auf der Frankfurter Buchmesse |
KI im Arbeitsalltag: Lizenzen für das Hochladen von Fremdtexten zum Prompten in Chatbots
Wenn Mitarbeitende in Privatwirtschaft, öffentlichem Sektor, Bildungs- oder Sendebereich urheberrechtlich geschützte Texte in KI-Chatbots hochladen, entstehen Vervielfältigungen – millionenfach, täglich, in nahezu jeder Branche. Die VG WORT möchte Lizenzen und Vergütungen für diese Nutzungen zur Diskussion stellen.
Eine neue Nutzungsart ist Alltag geworden
Generative KI-Tools wie ChatGPT, Microsoft Copilot oder Google Gemini gehören inzwischen zum Arbeitsalltag vieler Organisationen. Zu den häufigsten Anwendungen zählt der Umgang mit Texten: Mitarbeitende laden Fachartikel, Studien oder Buchauszüge in die Systeme, um sie zusammenfassen, auswerten oder übersetzen zu lassen.
Urheberrechtlich betrachtet entstehen dabei Vervielfältigungen geschützter Werke. Anders als bei der Fotokopie oder beim internen Intranet existiert für diese Nutzungsform bislang kein etabliertes Lizenz- und Vergütungssystem. Die Nutzung findet statt – die Vergütung der Urheberinnen, Urheber und Verlage bleibt aus.
Das Konzept „Arbeitsplatz-Lizenz“
Die „Arbeitsplatz-Lizenz“ setzt genau hier an. Sie erlaubt es Organisationen, dass ihre Mitarbeitenden rechtmäßig erworbene geschützte Inhalte in Chatbots hochladen und intern nutzen – etwa für Zusammenfassungen, Recherchen oder Analysen.
Ebenso wichtig ist, was die Lizenz nicht umfasst: Das Training oder Fine-Tuning von KI-Modellen mit den lizenzierten Inhalten bleibt ausgeschlossen und ist Gegenstand gesonderter Überlegungen. Die Veröffentlichung lizenzierter Inhalte oder von wortgleichem KI-Output ist untersagt, genauso wie die Erstellung von Inhalten, die die genutzten Werke ersetzen könnten.
Zentrales Prinzip ist der rechtmäßige Zugang: Die Lizenz deckt ausschließlich Inhalte ab, die eine Organisation bereits legal erworben hat – durch Kauf, Abonnement oder Datenbankzugang. Sie ersetzt also keine bestehenden Erlösströme, sondern ergänzt sie um eine zusätzliche Vergütungsebene.
Internationale Entwicklungen
Deutschland steht mit diesen Überlegungen nicht allein. International wird zunehmend unterschieden zwischen Lizenzen für die Nutzung am Arbeitsplatz („Workplace“, „Prompting“) auf der einen Seite und Lizenzen für Training und Fine-Tuning auf der anderen.
Immer mehr in den Vordergrund rücken Modelle mit Retrieval-Augmented Generation (RAG), bei denen kein Training auf Modellebene stattfindet, sondern bei jeder Eingabe ein Inhalt erneut abgerufen wird. In Großbritannien hat die Copyright Licensing Agency (CLA) ihre Unternehmens- und Public-Sector-Lizenzen um Lizenzen für die Nutzung verlegter Inhalte in KI-Tools am Arbeitsplatz erweitert. In den USA hat das Copyright Clearance Center (CCC) KI-Nutzungsrechte in seine Annual Copyright License integriert.
Die VG WORT selbst bietet bereits eine KI-Lizenz für die unternehmensinterne Nutzung an, die gemeinsam mit der CCC-Tochter RightsDirect vertrieben wird. Ein Lizenzmarkt für interne KI-Nutzungen ist damit im Entstehen.
Was das für Urheberinnen, Urheber und Verlage bedeutet
Für die Rechteinhaber der VG WORT eröffnet die Entwicklung Potenzial für neue Einnahmequellen für eine Nutzung, die bislang unvergütet bleibt. Wie in allen Bereichen der VG WORT gilt: An den Erlösen werden sowohl Urheberinnen und Urheber einschließlich Übersetzerinnen und Übersetzer als auch Verlage beteiligt. Da sich einzelne Kopier- und Speicherungsvorgänge in KI-Systemen im Massengeschäft meist nicht werkgenau erfassen lassen, wird die Verteilung in vielen Bereichen der KI-Nutzungen – wie in anderen Bereichen der kollektiven Rechtewahrnehmung auch – auf statistisch basierten Nutzungserhebungen beruhen müssen.
Zugleich nehmen wir die Vorbehalte ernst, die es gegenüber jeder Form der KI-Lizenzierung gibt. Die Leitplanken des Modells – Ausschluss des Trainings, Schutz vor Substitutionsprodukten, rechtmäßiger Zugang als Voraussetzung – sind aus unserer Sicht dabei mindestens so wichtig wie die Vergütung selbst.
Frankfurter Buchmesse 2026
Auf der Buchmesse stellt die VG WORT das Konzept in dem Vortrag „KI-Lizenzen – die neue Erlösquelle für Verlage und Urheber?“ ausführlich vor und lädt zur Diskussion ein.
Wir freuen uns auf den Austausch.
Mehr zur Veranstaltung: KI–Lizenzen |
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| 3. Spam und Phishing erkennen – ein sicherer Umgang mit den Daten |
Betrüger sind immer aktiv auf der Suche nach sensiblen Daten. Seien Sie daher wachsam im Umgang mit Ihren Zugangsdaten und Passwörtern.
- Bitte löschen Sie E-Mails, die nicht eindeutig von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der VG WORT versendet wurden und einen angeblichen Zusammenhang mit der VG WORT behaupten.
- Prüfen Sie E-Mails, die Sie von der VG WORT erhalten: Bei einer Änderung der Zugangs- oder Bankdaten erhalten Sie sofort eine Nachricht. Sollten Sie die Änderung nicht veranlasst haben, wenden Sie sich bitte umgehend an unsere Abteilung Personendaten, E-Mail: personendaten@vgwort.de
- Öffnen Sie keine Anhänge und bestätigen Sie keine Links in E-Mails oder SMS-Nachrichten von unbekannten Absendern oder seltsam geschriebenen Absenderadressen.
- Geben Sie niemals vertrauliche Daten, wie Passwörter oder Kontodaten, telefonisch, per SMS oder E-Mail weiter. Wenn Sie sich unsicher sind, wenden Sie sich bitte direkt an die VG WORT.
- Ändern Sie regelmäßig Ihre Passwörter.
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Mit herbstlichen Grüßen
Ihre VG WORT
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Verantwortlich für den Inhalt
Dr. Constanze Semmelmann (geschäftsführender Vorstand)
Redaktion
Anette Frankenberger
Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT)
Rechtsfähiger Verein kraft Verleihung
Untere Weidenstr. 5
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+49 (0) 89 / 514 12-92
anette.frankenberger@vgwort.de
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