Newsletter im Oktober 2023
Ausschüttungen der VG WORT

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder der VG WORT,
 
seit wenigen Tagen läuft der zweite Teil der Ausschüttungen 2023 der VG WORT: Ende September wurden die Vergütungen insbesondere an die Verlage und im Bereich METIS ausbezahlt.
Weitere Ausschüttungen der VG WORT in 2023 im September erfolgt
Bereits im Juli erfolgte der erste Teil der Ausschüttungen in diesem Jahr. Die zwei Ausschüttungstermine sind notwendig, weil in wichtigen Ausschüttungsbereichen die Rechteeinräumung vor einer Beteiligung seitens der Verlage bestätigt werden muss. METIS wird traditionell Ende September ausgeschüttet, da hier zum Teil erst nach Ablauf des Meldejahres gemeldet werden kann und allen Beteiligten genug Zeit für die Abgabe der Meldung eingeräumt werden muss.

Ein Großteil der Urheberinnen und Urheber und auch einige Verlage aus den anderen Fachbereichen haben bereits im Juli ihre Tantiemen erhalten.
 
Für die einzelnen Fachbereiche gilt folgendes:
  • Bereich METIS (Texte im Internet): Die reguläre Ausschüttung und die Sonderausschüttung fand wie gewohnt Ende September statt. Außerdem erhielten die Journalistinnen und Journalisten, die für Presseagenturen schreiben, für das Jahr 2022 ihre Tantiemen.
     
  • Bereich Wissenschaft: Hier wurde an einen Teil der Verlage jetzt im September ausgeschüttet, Ausschüttungen an weitere Verlage folgen noch im Dezember 2023. Die Urheberinnen und Urheber wissenschaftlicher Werke erhielten bereits im Juli ihr Geld.
     
  • Bereich Bibliothekstantieme: Weitere Ausschüttungen sowohl an Urheber als auch an Verlage erfolgten Ende September.
     
  • Bereich audiovisuelle Medien: In der aktuellen Ausschüttung erhielten Verlage – insbesondere auch die Bühnenverlage – ihre Ausschüttungen. Zudem wurden an die Urheber und Verlage Vergütungen ausbezahlt, die Meldungen für Sprachtonträger (beispielsweise Kauf-Downloads von Hörbüchern) abgegeben hatten. Die Ausschüttung für die Weitersendung im audiovisuellen Bereich fand, wie gewohnt, ebenfalls jetzt im September statt. Bereits im Juli erhielten die Urheberinnen und Urheber im Bereich audiovisuelle Medien ihre Tantiemen für die sonstigen Ausschüttungsbereiche. Ebenso wurde an diejenigen Verlage ausgeschüttet, die mit ihrer Meldung bereits Rechtebestätigungen abgegeben hatten.
     
  • Bereich Presse (Print): Hier wurden die Tantiemen an Urheber und Verlage bereits im Juli vollständig ausgeschüttet.
     
Die Ausschüttungsbriefe mit den Informationen zu den einzelnen Positionen der Ausschüttungen stehen seit 29. September 2023 auf dem Online-Portal T.O.M. zur Verfügung.
 
Es wurden in der aktuellen Ausschüttung im September insgesamt € 75,95 Mio. ausbezahlt.

Bei METIS (Texte im Internet) erhielten die Journalistinnen und Journalisten, die für Presseagenturen schreiben, Ende September ihre Tantiemen für das Jahr 2022 in Höhe von € 3,1 Mio. Insgesamt wurden bei der regulären METIS Ausschüttung an Autorinnen und Autoren € 31,65 Mio. sowie an Verlage € 10,98 Mio. ausgeschüttet.

In der Kategorie „reguläre Ausschüttung“ werden alle Texte berücksichtigt, die von Verlagen und Urhebern mit VG WORT-Zählmarken versehen wurden. Dabei müssen 1.500 Mindestzugriffe pro Meldejahr aus Deutschland für einen Text zwischen 1.800 und 9.999 Zeichen erreicht werden. Bei einem Text ab 10.000 Zeichen reicht die halbe Anzahl an Mindestzugriffen von 750 pro Meldejahr aus Deutschland; für kostenpflichtige Texte ist ein Drittel der Zugriffe notwendig.

Seit der Änderung des Urheberrechtsgesetzes im Jahr 2021 melden auch zunehmend die Verlage die Texte von Urheberinnen und Urhebern. Verlage werden dann an den Tantiemen beteiligt, wenn sie die erforderlichen Rechte an den Texten innehaben.
 
Bei der METIS-Sonderausschüttung, die ausschließlich an Urheberinnen und Urheber geht, wurden dieses Jahr rund € 4 Mio. ausbezahlt. Bei der Sonderausschüttung wird für Meldungen zu deutschen Internetseiten und zu internationalen wissenschaftlichen E-Journals, die nicht am regulären METIS-Verfahren (s.o.) teilnehmen und keine Zugriffserfassung implementiert haben, ausgeschüttet.
Die Ausschüttungsquoten 2023 aus dem Aufkommen im Jahr 2022
Die Quotenübersicht 2023 zu den einzelnen Bereichen ist hier online abrufbar.

Weitere Informationen zu den Ausschüttungen sind hier online abrufbar.
Urteil des OLG München zur Herausgebervergütung und zum Förderungsfonds Wissenschaft
Ein wissenschaftlicher Autor hat im Herbst 2019 gegen die Beteiligung von Herausgebern von urheberrechtlichen Sammelwerken an den Einnahmen der VG WORT sowie gegen die Förderpraxis des Förderungsfonds Wissenschaft geklagt. Die Klage gegen die VG WORT war vor dem Landgericht München im Wesentlichen erfolgreich und wurde nun, nachdem die VG WORT Berufung eingelegt hatte, vor dem OLG München verhandelt.
 
Die Klage wurde von dem Gericht abgewiesen, sofern es um den Anspruch des Klägers als Urheber wissenschaftlicher Beiträge ging. Der Kläger hatte sich aber zudem Ansprüche eines Buchautors abtreten lassen und in dem Rechtsstreit geltend gemacht. Insoweit wurde die Berufung der VG WORT zurückgewiesen.
 
Eine ausführliche Information zu dem Berufungsurteil des OLG München finden Sie hier.

Das OLG München hat die Revision zugelassen und in diesem Zusammenhang deutlich gemacht, dass es bislang bei den streitentscheidenden Fragen an einer höchstrichterlichen, richtungsweisenden Leitentscheidung fehlt.
Mittlerweile hat die VG WORT gegen das Urteil des OLG München Revision eingelegt. Parallel wird das weitere Vorgehen geprüft und in den zuständigen Gremien beraten werden.
Webinar-Reihe der VG WORT für Verlage vom 6. bis 9. November 2023
Die VG WORT ist eine Organisation der kollektiven Rechtewahrnehmung für Urheber und Verlage von Sprachwerken. Sie vertritt die urheberrechtlichen Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche für rund 320.000 Urheber sowie für über 9.000 Verlage in Deutschland.

Nach dem erfolgreichen Start von Veranstaltungen für Autorinnen und Autoren in diesem Frühjahr setzen wir die Reihe nun mit Webinaren für Verlage fort. Expertinnen und Experten der VG WORT werden die einschlägigen Meldeverfahren vorstellen und konkrete Praxisbeispiele in den Meldesystemen aufzeigen.

Die Webinar-Reihe richtet sich an Verlage, die Wahrnehmungsberechtigte oder Mitglieder der VG WORT sind.
Wir informieren Sie zu folgenden Themen:

Montag, 6. November 2023, 17.00 bis 18.15 Uhr
Meldeverfahren im Bereich Schul-, Kirchen- und Blindenbücher

Mit Sabine Heibrock, Abteilungsleiterin U.L.M.

Dienstag, 7. November 2023, 17.00 bis 18.15 Uhr
Meldeverfahren Presse (Print) und METIS (Texte im Internet)

Mit Markus Lips, Abteilungsleiter Presse und mit Annette Wagner, Abteilungsleiterin METIS, Franz Benjamin Nößler, Technischer Projektleiter, priorIT

Mittwoch, 8. November 2023, 17.00 bis 18.15 Uhr
Meldeverfahren Wissenschaft (nur Print!) und Bibliothekstantieme
Mit Dr. Gabriele Lotz, Abteilungsleiterin Wissenschaft und Gregor Wacker, Abteilungsleiter Bibliothekstantieme

Donnerstag, 9. November 2023, 17.00 bis 18.15 Uhr
Meldeverfahren Hörfunk, Fernsehen und Sprachtonträger
Mit David Lambert, Abteilungsleiter Audiovisuelle Medien (AV)

Alle angebotenen Termine finden als Zoom-Webinar statt. Der Link zur Anmeldung wird rechtzeitig vor den Webinaren bekanntgegeben. Eine gesonderte Anmeldung bei der VG WORT ist nicht notwendig.

Die Webinare können anschließend auf der Webseite der VG WORT abgerufen werden.

Webinare der VG WORT

Webinar zu dem Fachbereich Bibliothekstantieme für Urheberinnen und Urheber
Urheberrechtlich geschützte Werke, die in öffentlichen Bibliotheken einstehen, können im Fall einer Ausleihe eine gesetzliche Vergütung über die VG WORT erhalten („Bibliothekstantieme“). In dem Webinar werden die Voraussetzungen für eine Beteiligung an der Bibliothekstantieme erläutert.

Das Webinar richtet sich an Urheberinnen und Urheber.

 

Montag, 13. November 2023, 17.00 bis 18.15 Uhr
Wie funktioniert die Bibliothekstantieme?

Mit Gregor Wacker, Abteilungsleiter Bibliothekstantieme

Wir freuen uns auf Sie!

Mit besten Grüßen aus der VG WORT

Dr. Robert Staats
Geschäftsführender Vorstand der VG WORT

Patrick Scheidt
Verwaltungsdirektor
 
Impressum
Verantwortlich für den Inhalt
Dr. Robert Staats (geschäftsführender Vorstand), Patrick Scheidt (Verwaltungsdirektor)
Redaktion
Anette Frankenberger

Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT)
Rechtsfähiger Verein kraft Verleihung

Untere Weidenstr. 5, 81543 München
Telefon (089) 51412-92, Fax (089) 51412-58
E- Mail: anette.frankenberger@vgwort.de
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