Newsletter Dezember 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder der VG WORT,

vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Newsletter.
Außerordentliche Mitgliederversammlung am 10. Dezember 2022
Am vergangenen Samstag fand – nach der regulären Mitgliederversammlung im Juni 2022 – eine außerordentliche Mitgliederversammlung als Online-Veranstaltung statt. Wie auch bei den letzten virtuellen Mitgliederversammlungen wählten sich zahlreiche Mitglieder ein und trafen wichtige Entscheidungen für die VG WORT.
 
Der Vorstand berichtete, dass für das Jahr 2022 mit etwas geringeren Einnahmen als im Vorjahr zu rechnen sei. Offen ist, inwieweit die derzeitige wirtschaftliche Situation in Deutschland in 2023 zu einem deutlicheren Rückgang der Einnahmen führen könnte. Die Hauptausschüttung ist wieder für Anfang Juli 2023 geplant und auch die METIS-Ausschüttung soll wie gewohnt Ende September stattfinden. Die weitere Umsetzung der Urheberrechtsreform 2021 wird auch im kommenden Jahr ein Schwerpunkt der Arbeit der VG WORT sein. Das gilt insbesondere für die neuen Regelungen zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage und dem Beteiligungsanspruch der Urheber sowie für die neuen Vergütungsansprüche gegenüber dem Upload-Plattformen nach dem Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG).

Die auf der Mitgliederversammlung beschlossenen Änderungen des Verteilungsplans legen die Aufteilung der Einnahmen zwischen Urhebern und Verlagen im Bereich des Presseverlegerleistungsschutzrechts fest und regeln die konkrete Verteilung dieser Einnahmen an Urheberinnen und Urheber sowie an Verlage.

Im Bereich Bibliothekstantieme beschloss die Mitgliederversammlung die Zuweisung von Einnahmen für die Vervielfältigung von wissenschaftlichen sowie Fach- und Sachbüchern, die in öffentlichen Bibliotheken ausgeliehen werden können, neu zu regeln.
 
Es wurde außerdem ein Sonderverteilungsplan METIS verabschiedet, der für die Einnahmen für die Zeit vor dem 1. Januar 2021 gilt.
 
Aufgrund eines Antrags von Mitgliedern wurden die zuständigen Gremien der VG WORT gebeten, zu prüfen, ob ein neuer Förderungsfonds Journalismus und Publizistik eingerichtet werden kann. Ein weiterer verabschiedeter Antrag von Mitgliedern betraf die Anpassung der Entschädigung für Zeitversäumnis von Gremienmitgliedern der VG WORT.
Mitgliederversammlung und Wahlen im Juni 2023
Alle vier Jahre werden die Verwaltungsräte und die Delegierten der VG WORT neu bestimmt. Im kommenden Jahr ist es wieder soweit: Am Freitag und Samstag, 16./17. Juni 2023 finden im Rahmen der jährlichen Mitgliederversammlung auch die Wahlen der Verwaltungsräte und ihrer Vertreter statt. Dabei ist geplant, diese Mitgliederversammlung als hybride Veranstaltung in München durchzuführen. Die Delegierten und ihre Vertreter werden auf der Versammlung der Wahrnehmungsberechtigten gewählt werden, die als Präsenzveranstaltung am 15. Juni 2023 in München geplant ist.
 
„Bin ich Mitglied oder Wahrnehmungsberechtigte(r)?“
Diese Frage erreicht uns oft im Zusammenhang mit einer Mitgliederversammlung. Daher zur Erinnerung:
Die VG WORT vertritt urheberrechtliche Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche von über 310.000 Wahrnehmungsberechtigten. Diesen Status erlangen Sie automatisch mit dem Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags. Mitglied werden Sie allerdings erst auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen: Sie müssen mindestens seit drei Jahren wahrnehmungsberechtigt sein und im Durchschnitt in den letzten drei Jahren € 400,- (€ 2.000,- bei Verlagen) an Tantiemen von der VG WORT erhalten haben. Nähere Informationen
Geschäftsführender Vorstand der VG WORT
Auf der Verwaltungsratssitzung der VG WORT, die Ende November in Präsenz in München stattfand, wurden wichtige Entscheidungen für die zukünftige Besetzung der Geschäftsleitung getroffen. Rainer Just wurde nach 15 Jahren als geschäftsführendes Vorstandsmitglied zum 1. Januar 2023 in den Ruhestand verabschiedet. Dr. Robert Staats, seit 2009 geschäftsführendes Vorstandsmitglied der VG WORT, ist zum 1. Januar 2023 zum alleinigen geschäftsführenden Vorstand bestellt worden.
Ausschüttungen im Bereich Unterrichts- und Lehrmedien sowie Kirchenbuch erfolgt
Wenn Teile von bereits veröffentlichten Werken in Unterrichts- und Lehrmedien oder in Kirchenbüchern auf der Grundlage von gesetzlichen Erlaubnissen („Schrankenregelungen“) genutzt werden, so steht den Rechtsinhabern eine angemessene Vergütung zu. Sie wird von der VG WORT von den Bildungsmedienverlagen und Kirchenbuchherstellern eingezogen.
 
Im Dezember werden im Bereich Unterrichts- und Lehrmedien sowie Kirchenbuch für die Jahre 2019 bis 2021 für die Nutzung von Fremdtexten insgesamt € 5,2 Mio. an Urheber und Verlage ausgeschüttet.
Herausgebervergütung wird weiterhin ausgesetzt
Auch im kommenden Jahr wird die VG WORT die Herausgebervergütung weiterhin aussetzen.

Der Klage eines wissenschaftlichen Autors wurde in dem erstinstanzlichen Urteil des Landgerichts München I im Wesentlichen stattgegeben; dagegen hat die VG WORT Berufung beim OLG München eingelegt. Die mündliche Verhandlung wird voraussichtlich im Sommer 2023 stattfinden.

Derzeit können Herausgeber ihre Meldungen weiterhin abgeben, die nach den Richtlinien des Verteilungsplans geprüft und bearbeitet werden. Die Ausschüttung wird allerdings bis zur gerichtlichen Klärung zurückgehalten.
Meldefrist Ende Januar 2023 nicht verpassen!
Wir möchten alle Urheber und die Verlage daran erinnern, dass der nächste Meldeschluss der 31. Januar 2023 ist.

Urheberinnen und Urheber können in den Bereichen Hörfunk, Fernsehen, Sprachtonträger, Presse, Wissenschaft sowie für die METIS Sonderausschüttung ihre Werke melden.
 
Die Verlage geben ihre Meldungen wie bisher über unser Meldeportal T.O.M. ab. Gemeldet werden kann hier in den Bereichen Bibliothekstantieme, Hörfunk, Fernsehen, Sprachtonträger, Presse und Wissenschaft.
 
Darüber hinaus können die Verlage ihre Meldungen und Erklärungen zur Rechtsinhaberschaft für den Bereich Bibliothekstantieme und Wissenschaft alternativ zum Online-Portal T.O.M. auch über die Seite des VLB (Verzeichnis Lieferbarer Bücher) abgeben.
Zum Schluss noch ein Hinweis zu unseren Geschäftszeiten: Zwischen den Jahren, vom 24. Dezember 2022 bis zum 1. Januar 2023, sind die Büros der VG WORT in München und Berlin nicht besetzt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind wieder ab dem 2. Januar 2023 für Sie erreichbar.
 
Wir wünschen Ihnen allen frohe Weihnachten und alles Gute für das neue Jahr!


Mit besten Grüßen

Rainer Just                               Dr. Robert Staats
Geschäftsführende Vorstände der VG WORT
 
Impressum
Verantwortlich
Rainer Just, Dr. Robert Staats
Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT)
Rechtsfähiger Verein kraft Verleihung

Untere Weidenstr. 5, 81543 München
Telefon (089) 51412-92, Fax (089) 51412-58
E- Mail: anette.frankenberger@vgwort.de

Redaktion: Anette Frankenberger
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