Newsletter Oktober 2022
Die angekündigten Ausschüttungen finden Ende Oktober statt.

Für Ende Oktober sind die Ausschüttungen im Bereich METIS und der zweite Teil der Hauptausschüttungen für die Fachbereiche Bibliothekstantieme, Wissenschaft und Presse vorgesehen. Nach einer umfassenden Software-Umstellung sind die notwendigen Beschlüsse für die Ausschüttungen in den entsprechenden Gremiensitzungen nun gefasst worden.
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder der VG WORT,

in diesem Jahr ist einiges anders in der VG WORT: Mit der Reform des Urheberrechtsgesetzes, das seit 7. Juni 2021 in Kraft ist, erfolgten auch grundlegende Änderungen im Ablauf der Ausschüttungen. Es werden in diesem Jahr ausnahmsweise die Tantiemen an die Autorinnen und Autoren in zwei Hauptausschüttungen sowie an die Verlage in einer Hauptausschüttung ausbezahlt.

Zudem ist eine umfassende Software-Umstellung notwendig geworden, da sich das Verteilungsverfahren geändert hat.
 
Anfang Juli fand der erste Teil der Hauptausschüttung 2022 statt, ab Ende Oktober 2022 ist nun der zweite, noch ausstehende Teil vorgesehen. Es werden in den Fachbereichen Bibliothekstantieme, Wissenschaft und Presse die Ausschüttungen erfolgen, die sich auf die Einnahmen der VG WORT ab dem 7. Juni 2021 beziehen.

Im Bereich Audio und audiovisuelle Medien gibt es keine zweite Ausschüttung, da die Einnahmen im Wesentlichen vor dem 7. Juni 2021 erzielt wurden und deshalb bereits im Juli ausbezahlt wurden.
Die Ausschüttung für die Kabelweitersendung fand wie gewohnt Ende September 2022 statt.
Ausschüttung im Fachbereich METIS (Online-Texte)
Autorinnen und Autoren sowie Verlage, die bei METIS (Online-Texte) melden, erhalten hingegen beide Ausschüttungen zusammen. Die Ausschüttungen sind ebenfalls ab dem 31. Oktober 2022 vorgesehen.
 
Der Auszahlungsbetrag umfasst sowohl die Ausschüttung nach der früheren gesetzlichen Regelung als auch nach dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung zum 7. Juni 2021. Die genaue Aufschlüsselung der Beträge ist im Ausschüttungsbrief enthalten, den die Urheber in ihrem persönlichen T.O.M.-Konto abrufen können. Diese Ausschüttungsinformationen werden zum Auszahlungstermin im Meldesystem T.O.M. zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen
Hintergrund der zwei getrennten Hauptausschüttungen ist die Reform des Urheberrechts 2021, in der die Verlagsbeteiligung neu geregelt wurde. Sie trat am 7. Juni 2021 in Kraft. Die erste Hauptausschüttung Anfang Juli 2022 wurde nach dem bisherigen Verteilungsverfahren gerechnet, in dem die Verlage nur beteiligt werden, wenn die Urheber dem zugestimmt haben. Diese Ausschüttung basierte auf Einnahmen der VG WORT vor dem 7. Juni 2021.

Die zweite Hauptausschüttung im Herbst 2022 richtet sich dann nach den neuen gesetzlichen Regelungen und ihrer Umsetzung im Verteilungsplan der VG WORT und wird die Einnahmen der VG WORT ab dem 7. Juni 2021 berücksichtigen.
Mit besten Grüßen

Rainer Just                               Dr. Robert Staats
Geschäftsführende Vorstände der VG WORT
 
Impressum
Verantwortlich
Rainer Just, Dr. Robert Staats
Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT)
Rechtsfähiger Verein kraft Verleihung

Untere Weidenstr. 5, 81543 München
Telefon (089) 51412-92, Fax (089) 51412-58
E- Mail: anette.frankenberger@vgwort.de

Redaktion: Anette Frankenberger
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