Newsletter Oktober 2022
zur zweiten Hauptausschüttung und zur METIS-Ausschüttung

Die Tantiemen für METIS und der zweite Teil der Hauptausschüttungen in den Fachbereichen Bibliothekstantieme, Wissenschaft und Presse werden seit Montag, 31. Oktober ausbezahlt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder der VG WORT,

aktuell werden die Tantiemen für METIS und der zweite Teil der Hauptausschüttungen in den Fachbereichen Bibliothekstantieme, Wissenschaft und Presse ausbezahlt.
 
Wir haben in den letzten Monaten das Verfahren der Ausschüttungen grundlegend technisch geändert und an das neue Urheberrechtsgesetz angepasst. Daher werden die Tantiemen an die Autorinnen und Autoren in diesem Jahr ausnahmsweise in zwei Hauptausschüttungen sowie an die Verlage in einer Hauptausschüttung ausbezahlt.


Weitere Informationen zu den neuen Regelungen des Urheberrechts.
Ausschüttungen im Fachbereich METIS (Online-Texte)
In der regulären Ausschüttung von METIS (Online-Texte) erhalten insgesamt 37.915 Autorinnen und Autoren eine Gesamtsumme in Höhe von € 47,39 Mio. Die beiden Hauptausschüttungen sind hier in einem Auszahlungsbetrag zusammengefasst, der sowohl die Ausschüttung nach der früheren gesetzlichen Regelung als auch nach dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung zum 7. Juni 2021 umfasst.
Die genaue Aufschlüsselung der Beträge ist im Ausschüttungsbrief enthalten, den die Urheber in ihrem persönlichen T.O.M.-Konto abrufen können.
 
An der Sonderausschüttung METIS nehmen nur Urheber teil. In diesem Jahr sind es 17.735 Autorinnen und Autoren, an die insgesamt € 4,04 Mio. ausgeschüttet werden.
 
229 Verlage erhalten zudem ihre Verlagsbeteiligung (€ 3,19 Mio.) nach der neuen gesetzlichen Regelung in einer Ausschüttung.
Zweite Hauptausschüttung in den Fachbereichen Bibliothekstantieme, Wissenschaft und Presse
In den Bereichen Bibliothekstantieme, Wissenschaft und Presse werden in der zweiten Hauptausschüttung in diesem Jahr an insgesamt 98.416 Urheber Tantiemen in Höhe von € 17,35 Mio. ausbezahlt.
Mit Ausschüttungen von insgesamt € 5,17 Mio. sind außerdem 1.668 Verlage aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung beteiligt.

In der ersten Hauptausschüttung im Juli 2022 wurden bereits insgesamt € 93,57 Mio. an 115.102 Autorinnen und Autoren ausbezahlt.


In dem Bereich Hörfunk und Fernsehen gab es nur eine Hauptausschüttung im Juli 2022, da die Einnahmen von der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) im Wesentlichen im ersten Halbjahr 2021 eingingen und bereits ausbezahlt wurden.
Die Ausschüttungsquoten 2022 aus dem Aufkommen im Jahr 2021
Die Quotenübersicht 2022 zu den einzelnen Bereichen der Ausschüttungen ist hier online abrufbar.
Verlängerter Meldeschluss für Agenturjournalistinnen und -journalisten
Für Journalistinnen und Journalisten, die für Presseagenturen Texte verfassen und an der regulären METIS-Ausschüttung teilnehmen, gilt mit der beschlossenen Änderung auf der letzten Mitgliederversammlung ein verlängerter Meldeschluss und die Ausschüttungen erfolgen daher erst in 2023!
Der Meldeschluss ist der 31. Januar 2023 für die Meldungen zu den Jahren 2019 bis 2021.
 
Für die Meldungen zu dem Jahr 2022 gilt der reguläre Meldeschluss, der 1. Juli 2023. Hier fließen die Tantiemen dann in der geplanten METIS-Ausschüttung im September 2023.
Zum Schluss noch ein Hinweis zu unseren Geschäftszeiten: Am 1. November ist ein gesetzlicher Feiertag in Bayern und das Büro der VG WORT in München ist nicht besetzt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind wieder ab dem 2. November für Sie erreichbar.
Mit besten Grüßen

Rainer Just                               Dr. Robert Staats
Geschäftsführende Vorstände der VG WORT
 
Impressum
Verantwortlich
Rainer Just, Dr. Robert Staats
Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT)
Rechtsfähiger Verein kraft Verleihung

Untere Weidenstr. 5, 81543 München
Telefon (089) 51412-92, Fax (089) 51412-58
E- Mail: anette.frankenberger@vgwort.de

Redaktion: Anette Frankenberger
Bitte antworten Sie nicht auf den Newsletter der VG WORT.
Es handelt sich um eine automatisch generierte E-Mail. Ihre Antworten werden nicht weitergeleitet und nicht bearbeitet.

Wenn Sie den Newsletter nicht mehr erhalten möchten klicken Sie bitte hier.