Newsletter im Juli
zur Ausschüttung 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Wahrnehmungsberechtigte der VG WORT,
 
in diesen Tagen ist die Ausschüttung 2023 der VG WORT angelaufen: Die Tantiemen werden an Autorinnen und Autoren sowie Verlage ausbezahlt. Neu ist in diesem Jahr, dass die regulären Ausschüttungen, insbesondere bei den Verlagen, auch noch an einem weiteren Termin Ende September erfolgen werden. Die Urheber werden größtenteils ihr Geld jetzt im Juli erhalten.
Die Ausschüttungen der VG WORT in 2023 finden im Juli und im September statt.
Die zwei Ausschüttungstermine sind notwendig, weil die Rechteeinräumung bei der Verlagsbeteiligung sowie auch die Anpassung der Ausschüttungssoftware an die neuen Regelungen sichergestellt werden müssen.

Für die einzelnen Fachbereiche gilt folgendes:
 
  • Bereich Wissenschaft: Hier erhalten die Urheber Anfang Juli und die Verlage Ende September ihre Ausschüttungen.
  • Bereich Bibliothekstantieme: Die Ausschüttung an Urheber und Verlage erfolgt im Juli und im September.
  • Bereich Hörfunk und Fernsehen: Im Juli wird an Urheber und an solche Verlage, die mit ihrer Meldung bereits Rechtebestätigungen abgegeben haben, ausgeschüttet. In der Ausschüttung im September werden dann weitere Verlage – insbesondere auch die Bühnenverlage – die Ausschüttungen erhalten.
  • Bereich Presse: Wie gewohnt, bleibt es bei einer Ausschüttung an Urheber und Verlage im Juli.
  • Bereich METIS (Texte im Internet): Hier ändert sich an dem gewohnten Ausschüttungstermin Ende September nichts. Zusätzlich gibt es bereits im Juli eine Ausschüttung an die Journalistinnen und Journalisten, die für Presseagenturen schreiben. Sie erhalten ihre Tantiemen für die Jahre 2019-2021.
 
Die Ausschüttungsbriefe mit den Informationen zu den einzelnen Positionen der Ausschüttungen werden ab 6. Juli 2023 auf dem Online-Portal T.O.M. zur Verfügung stehen.

Im Juli sind jetzt insgesamt 120.633 Wahrnehmungsberechtigte an Ausschüttungen beteiligt, davon 118.801 Autorinnen und Autoren sowie 1.832 Verlage. Es werden in der aktuellen Ausschüttung im Juli insgesamt € 90,03 Mio. ausbezahlt. Ende September folgt die Ausbezahlung weiterer Tantiemen.
 
Für die Ausleihe in öffentlichen Bibliotheken erhalten die Urheber im Juli € 7,3 Mio., die Verlage knapp € 4,3 Mio. an Ausschüttungen. Ein zweiter Teil an Tantiemen wird im Bereich Bibliothekstantieme im September 2023 ausbezahlt.
 
Im Bereich Wissenschaft werden für Fachbücher, Buch- und Zeitschriftenbeiträge und Ergänzungslieferungen zu Loseblattwerken insgesamt € 19 Mio. an rund 63.000 Urheber ausgeschüttet. Die Verlage erhalten ihre Ausschüttungen Ende September 2023.
 
Im Vergleich zum Vorjahr fallen die Quoten 2023 für die Urheberinnen und Urheber geringer aus. Im letzten Jahr wurden erhebliche Rückstellungen aufgelöst und anschließend an die Urheber ausgeschüttet. Dadurch ergaben sich außergewöhnlich hohe Quoten in 2022, deren Beibehaltung in 2023 dazu geführt hätte, dass mehr als 50% des Budgets für Beiträge auf Nachmeldungen für die Jahre 2020 und 2021 entfallen wäre. In diesem Fall greift § 3 Abs. 10 des Verteilungsplanes der VG WORT und es wird deshalb eine Einheitsquote gebildet. Für die Urheber bedeutet es, dass die Quote 2023 auch für Nachmeldungen von Beiträgen der Erscheinungsjahre 2021 und 2020 gilt.

Die Ausschüttungen an Herausgeber als Urheber von Sammelwerken sind weiterhin ausgesetzt. Hintergrund ist ein Klageverfahren von einem wissenschaftlichen Autor gegen die VG WORT, das derzeit beim OLG München anhängig ist. Entsprechende Veröffentlichungen können jedoch weiterhin innerhalb der geltenden Fristen gemeldet werden.
 
Bei METIS (Texte im Internet) findet jetzt im Juli eine Ausschüttung an die Journalistinnen und Journalisten von Presseagenturen statt. Insgesamt werden für die drei Jahre 2019 bis 2021 rund
€ 11 Mio. ausbezahlt. Die reguläre Ausschüttung ist wie gewohnt bei METIS im September diesen Jahres geplant.
 
In dem Bereich Presse bleibt es bei einem Termin für die Ausschüttungen an Urheber und Verlage gemeinsam. Im Juli erhalten jetzt knapp 39.000 Urheber insgesamt rund € 13 Mio. für Nutzungen in Pressespiegeln, Lesezirkeln und für den Bereich Presse-Repro. Bei den Verlagen werden ausschließlich für Presse-Repro € 1,6 Mio. ausgeschüttet.
 
Im Juli wird bei Hörfunk und Fernsehen an Urheber sowie an Verlage ausgeschüttet, die bereits Rechtebestätigungen abgegeben haben. Es werden für öffentliche Wiedergabe und private Vervielfältigung bei Hörfunk und Fernsehen insgesamt rund € 27 Mio. an Autorinnen und Autoren sowie knapp € 600.000 an Verlage ausgezahlt. Im September folgen Ausschüttungen an weitere Verlage, insbesondere an Bühnenverlage.
 
Die Ausschüttungsquoten 2023 aus dem Aufkommen im Jahr 2022
 

Die Quotenübersicht 2023 zu den einzelnen Bereichen ist hier online abrufbar.
 
Weitere Informationen zu den Ausschüttungen sind hier online abrufbar.
Wir wünschen allen Autorinnen und Autoren sowie allen Verlagen einen entspannten Sommer.
 
PS.: Kennen Sie schon das aktuelle digitale Magazin der Initiative Urheberrecht IU Mag#7 zum vielfach diskutierten Thema Künstliche Intelligenz? Niklas Maamar, ausgezeichnet mit dem Heinrich Hubmann Preis 2022 der VG WORT, ist mit einem Beitrag zu KI vertreten.
 
Neugierig geworden? Hier geht's zum Magazin: https://urheber.info/mag/##7.
 


Mit besten Grüßen aus der VG WORT


Dr. Robert Staats
Geschäftsführender Vorstand der VG WORT


Patrick Scheidt
Verwaltungsdirektor

 
 
Impressum
Verantwortlich
Dr. Robert Staats, Patrick Scheidt
Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT)
Rechtsfähiger Verein kraft Verleihung

Untere Weidenstr. 5, 81543 München
Telefon (089) 51412-92, Fax (089) 51412-58
E- Mail: anette.frankenberger@vgwort.de

Redaktion: Anette Frankenberger
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