Sondernewsletter August 2022
Ausschüttungen im Herbst werden sich um wenige Wochen verzögern.

Die Ausschüttungen für METIS und der zweite Teil der Hauptausschüttungen für die Fachbereiche Bibliothekstantieme, Wissenschaft und Presse müssen aus technischen Gründen um wenige Wochen verschoben werden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Wahrnehmungsberechtigte der VG WORT,

Anfang Juli fand der erste Teil der Hauptausschüttung 2022 der VG WORT mit der Ausbezahlung der Tantiemen an die Autorinnen und Autoren sowie an die Verlage erfolgreich statt. Aufgrund der neuen gesetzlichen Grundlagen gibt es in diesem Jahr die Besonderheit einer zweiten Hauptausschüttung, die wir für den Herbst 2022 angekündigt haben.

Zusammen mit den zweiten Ausschüttungen in den Fachbereichen Bibliothekstantieme, Wissenschaft und Presse sind auch die METIS-Ausschüttungen geplant. In den letzten Monaten wurde intensiv an der Entwicklung der Ausschüttungssoftware gearbeitet, um die gesetzlich erforderlichen Anpassungen umzusetzen. Derzeit zeigt sich, dass der Zeitplan für die Ausschüttungen, insbesondere bei METIS für Ende September, leider nicht eingehalten werden kann.

Wir bitten um Verständnis, dass die Ausschüttungen für METIS und der zweite Teil der Hauptausschüttungen für die Fachbereiche Bibliothekstantieme, Wissenschaft und Presse aus technischen Gründen um wenige Wochen verschoben werden müssen.

Die Ausschüttung für die Kabelweitersendung im Audiovisuellen Bereich ist davon nicht betroffen und findet wie gewohnt Ende September 2022 statt.

Uns ist bewusst, dass die Ausschüttungen der VG WORT von großer Bedeutung für die Urheber sind, insbesondere in der derzeit finanziell angespannten Lage. Eine Ausschüttung ist allerdings nur auf der Grundlage von ordnungsgemäß errechneten Quoten durchführbar.

Wir arbeiten unter Hochdruck an der Fertigstellung der Ausschüttungssoftware und informieren Sie weiterhin über die kommenden Termine.
Weitere Informationen
Hintergrund der zwei getrennten Hauptausschüttungen ist die Reform des Urheberrechts 2021, in der die Verlagsbeteiligung neu geregelt wurde. Sie trat am 7. Juni 2021 in Kraft. Die erste Hauptausschüttung Anfang Juli 2022 wurde nach dem bisherigen Verteilungsverfahren gerechnet, in dem die Verlage nur beteiligt werden, wenn die Urheber dem zugestimmt haben. Diese Ausschüttung basiert auf Einnahmen der VG WORT vor dem 7. Juni 2021.

Die zweite geplante Hauptausschüttung im Herbst 2022 richtet sich dann nach den neuen gesetzlichen Regelungen und ihrer Umsetzung im Verteilungsplan der VG WORT und wird die Einnahmen der VG WORT ab dem 7 Juni 2021 berücksichtigen.
Mit besten Grüßen

Rainer Just                               Dr. Robert Staats
Geschäftsführende Vorstände der VG WORT
 
Impressum
Verantwortlich
Rainer Just, Dr. Robert Staats
Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT)
Rechtsfähiger Verein kraft Verleihung

Untere Weidenstr. 5, 81543 München
Telefon (089) 51412-92, Fax (089) 51412-58
E- Mail: anette.frankenberger@vgwort.de

Redaktion: Anette Frankenberger
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