Newsletter Dezember 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder der VG WORT,
 
mit unserem letzten Newsletter in diesem Jahr schließen wir 2020 ab: Geprägt von der Pandemie war es ein Jahr, das uns alle vor bisher nicht gekannte Herausforderungen gestellt hat. Unsere Versammlungen der Mitglieder und Wahrnehmungsberechtigten, die wie gewohnt im Mai stattfinden sollten, wurden zunächst in den Herbst verschoben. Auch diese Termine konnten aber aufgrund der bundesweit steigenden Infektionszahlen nicht gehalten werden.

Nun wollen wir im März 2021 eine „Online-Mitgliederversammlung“ nachholen, um notwendige Beschlüsse aus diesem Jahr zu verabschieden. Zusätzlich steht auch die nächste – reguläre – Mitgliederversammlung Ende Mai/Anfang Juni 2021 an, die wir gerne – so es die Entwicklung der Corona-Pandemie zulässt – wieder als Präsenzveranstaltung durchführen wollen.

Uns ist es wichtig, einen persönlichen Kontakt zu unseren Mitgliedern und Wahrnehmungsberechtigten aufrechtzuhalten und mit Ihnen im Austausch zu bleiben.
Abschluss des Wahrnehmungsvertrags bis 31. Dezember 2020 und Meldefristen im Januar 2021
Urheber, die in diesem Jahr veröffentlichte Texte – wie beispielsweise Presseartikel, wissenschaftliche Veröffentlichungen oder Online-Texte – melden wollen, müssen einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG WORT abgeschlossen haben. Dieser muss bis spätestens 31. Dezember 2020 unterschrieben und per Post im Münchner Büro eingegangen sein.
 
Autorinnen und Autoren, die bereits Wahrnehmungsberechtigte sind, weisen wir auf den Meldeschluss am 31. Januar 2021 in verschiedenen Fachabteilungen hin, der für die kommende Hauptausschüttung im Sommer 2021 maßgeblich ist.
Dies betrifft die Bereiche Hörfunk, Fernsehen, Sprachtonträger, Presse und Wissenschaft. Ebenso müssen die Meldungen für die Sonderausschüttung für Urheber im Bereich METIS („Texte im Internet“) bis zu diesem Termin eingegangen sein.

Ihre Meldungen geben Sie bitte über das Online-Portal T.O.M. an:
https://tom.vgwort.de/portal/

 
Sozialfonds der VG WORT: Zinsloses Darlehen für Autoren und Verleger in Not
In den letzten Monaten haben sich die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie bei vielen Kulturschaffenden mehr als deutlich bemerkbar gemacht. Sie sind vielfach mit existenziellen Folgen für die Betroffenen verbunden.
Verschiedene staatliche wie auch von Verbänden initiierte Förderprogramme wurden in der Kultur aufgelegt. Auch der Sozialfonds der VG WORT leistet seinen Beitrag zur Unterstützung:
Akut in Not geratene und bedürftige Wortautorinnen und -autoren sowie Verlegerinnen und Verleger, die Wahrnehmungsberechtigte der VG WORT sind, können ein zinsloses Darlehen bis max. 1.000,- Euro beantragen.
Etliche Anträge sind mittlerweile genehmigt worden und ermöglichen eine kurzfristige Überbrückung für die Betroffenen. Von den Antragstellern werden aufgrund steuerrechtlicher Vorgaben ausführliche Auskünfte, u.a. auch über vorhandene Vermögensverhältnisse angefordert. Über die Anträge wird dann in einem beschleunigten Verfahren entschieden.

Weitere Auskünfte und Beratung über
sozialfonds@vgwort.de
Ausschüttung im Dezember 2020 erfolgt
Im Bereich Fernsehen fand Anfang Dezember 2020 eine Ausschüttung erfolgreich statt, die vornehmlich Zahlungen von ausländischen Schwestergesellschaften an die Urheber und Verlage der VG WORT umfasste.
Insgesamt erhielten dabei mehr als 4.500 Autorinnen und Autoren sowie 46 Verlage Tantiemen in einer Gesamthöhe von € 3,7 Mio.
Verlegerbeteiligung schnell umsetzen!
Im Oktober 2020 legte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Referentenentwurf vor, mit dem die Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt umgesetzt werden soll.  Aus Sicht der VG WORT ist dabei, neben wichtigen anderen Punkten, vor allem die Umsetzung der Regelung zur Verlegerbeteiligung von ganz erheblicher Bedeutung.

Vor diesem Hintergrund kann nur mit großer Sorge verfolgt werden, dass der nächste Schritt im Gesetzgebungsverfahren, die Verabschiedung des Regierungsentwurfs im Bundeskabinett, offenbar vor Weihnachten nicht mehr gemacht wird. Sollte sich Anfang Januar 2021 abzeichnen, dass der Regierungsentwurf weiter auf sich warten lässt, muss unverzüglich ein gesondertes Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Verlegerbeteiligung auf den Weg gebracht werden, um sicherzustellen, dass die erforderlichen Regelungen im Frühjahr 2021 verabschiedet werden.

Anderenfalls würde der Fortbestand der gemeinsamen Verwertungsgesellschaften von Urhebern und Verlagen konkret gefährdet.
Bereits Wahrnehmungsberechtigter? Werden Sie Mitglied!
Haben Sie einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG WORT seit mindestens drei Jahren? Liegen Ihre durchschnittlichen Ausschüttungen in den letzten drei Kalenderjahren bei insgesamt € 1.200,- (Autoren) oder € 2.000,- Euro (Verlage)? Dann können Sie einen Mitgliedsantrag stellen und durch die Gremien an der VG WORT aktiv mitwirken.

Einmal jährlich im Frühjahr finden die Versammlungen der Wahrnehmungsberechtigten und der Mitglieder statt. Mehr als 275.000 Autorinnen und Autoren sowie rund 9.000 Verlage in Deutschland haben einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG WORT abgeschlossen. Unter ihnen sind mehr als 1.000 Mitglieder, die mit ihren Entscheidungen und ihrer Mitsprache in den Gremien die Arbeit der VG WORT mitgestalten.

Mehr zur Mitgliedschaft und zu dem Antragsformular:
https://www.vgwort.de/teilnahmemoeglichkeiten/mitglieder.html
Die VG WORT zwischen den Jahren 2020/21
Die VG WORT ist zwischen den Jahren in den Weihnachtsferien. Vom 24. Dezember 2020 bis einschließlich 3. Januar 2021 ist das Büro in der Weidenstraße in München geschlossen. Ab Montag, den 4. Januar 2021 sind wir wieder für Sie da.
Wir wünschen allen Autorinnen und Autoren sowie den Verlagen trotz der sehr schwierigen Zeiten ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr!
 
Rainer Just                                   Dr. Robert Staats
Geschäftsführende Vorstände der VG WORT


 
 
Impressum
Verantwortlich
Rainer Just, Dr. Robert Staats
Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT)
Rechtsfähiger Verein kraft Verleihung

Untere Weidenstr. 5, 81543 München
Telefon (089) 51412-92, Fax (089) 51412-58
E- Mail: anette.frankenberger@vgwort.de

Redaktion: Anette Frankenberger
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