Newsletter März 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder der VG WORT,

am vergangenen Samstag, dem 20. März 2021, fand die Mitgliederversammlung der VG WORT erstmals online statt. Aufgrund der besonderen Umstände der Corona-Pandemie konnte im Jahr 2020 keine Präsenz-Mitgliederversammlung durchgeführt werden. In unserem heutigen Newsletter fassen wir die wichtigsten Änderungen und Beschlüsse der Mitgliederversammlung zusammen. Auch die Verbesserungen, die wir im Geschäftsbereich METIS bereits umgesetzt haben, stellen wir heute vor und berichten über das laufende Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der DSM-Richtlinie.
Virtuelle Mitgliederversammlung 2020 (in 2021) – Rückblick und Beschlüsse
Zahlreiche Punkte standen dieses Mal bei der Mitgliederversammlung am vergangenen Samstag, dem 20. März 2021, auf der Tagesordnung. Neben einem Bericht über das Geschäftsjahr 2019 gaben die Geschäftsführenden Vorstände, Dr. Robert Staats und Rainer Just, auch einen kurzen Ausblick auf das Geschäftsjahr 2020.
Trotz vieler Befürchtungen aufgrund der Auswirkungen durch CORONA ist die Prognose deutlich positiver ausgefallen. Der Vorstand und der Verwaltungsrat wurden für das Geschäftsjahr 2019 entlastet.

In der Versammlung wurden aktuelle Themen vorgestellt, wie die bereits umgesetzten Verbesserungen in dem Geschäftsbereich METIS, Neuentwicklungen bei der Software, die Mehrwertsteuer-Änderungen in 2019 sowie der Datenschutz.

Die Mitglieder fassten in den Abstimmungen Beschlüsse zu Änderungen der Satzung, des Wahrnehmungsvertrags und des Verteilungsplans. Aus Zeitgründen konnten allerdings nicht alle vorgesehenen Tagesordnungspunkte zum Aufruf kommen.

Ca. 500 Mitglieder nahmen ihr Stimmrecht über die verschiedenen Abstimmungsmodule wahr: Wie auch in den Präsenzveranstaltungen der letzten Jahre gab es die Möglichkeiten, elektronisch über E-Voting im Vorfeld abzustimmen oder seine Stimme einem anderen Mitglied mit einer Vollmacht zu übertragen. Zahlreiche Mitglieder nutzten auch die neue Abstimmung per Live-Voting während der Versammlung.

Bei den Änderungen der Satzung handelt es sich unter anderem um Anpassungen an die bereits gängige Praxis bei der Wahl der Berufsgruppensprecherinnen und -sprecher sowie bei der Auswahl der juristischen Berater der Berufsgruppen. Auch beschlossen die Mitglieder, das Verfahren bei der Abstimmung nach Berufsgruppen – insbesondere mit Blick auf digitale Abstimmungen – zu vereinfachen und elektronische  Einladungen zur Mitgliederversammlung zu ermöglichen.

Der Wahrnehmungsvertrag wurde insbesondere dahingehend geändert, dass die VG WORT in Zukunft auch Rechte für die Nutzung von Werken durch Internetvideorekorder wahrnehmen kann. Außerdem wurde festgelegt, dass der WORT REPORT als Information für die Wahrnehmungsberechtigten nun auch in Textform  versendet werden kann.

Zu den wichtigen Änderungen im Verteilungsplan zählt die Zulassung von Meldungen von Werken, die bereits vor Abschluss des Wahrnehmungsvertrags veröffentlicht wurden, bei denen aber die Meldefristen noch nicht abgelaufen sind.
Auch die Einführung einer neuen Regelung für Online-Publikationen (METIS) ist eine wichtige  Ergänzung. Nunmehr können Urheber, deren Texte über Presseagenturen verbreitet werden, auch an den Ausschüttungen der VG WORT teilnehmen.

Im nächsten WORT-REPORT werden alle gefassten Änderungen im Detail erläutert.
Als Ausblick auf die kommenden Monate können wir die Hauptausschüttung für Anfang Juli 2021 ankündigen.
Über den Termin und den Ablauf der nächsten Mitgliederversammlung lassen sich aufgrund der aktuellen CORONA-Situation im Moment keine verbindlichen Aussagen treffen. Wir werden Sie selbstverständlich informieren, sobald dies möglich ist.

Wer sich noch über das Geschäftsjahr 2019 informieren möchte, kann den Bericht unseres Geschäftsführenden Vorstands als Video auf unserer Webseite herunterladen:
https://www.vgwort.de/startseite.html

 
Neues zu METIS: Verbesserung in der Benutzerführung, keine Meldebestätigung mehr, Berücksichtigung von Agenturautoren
Im Geschäftsbereich METIS hat sich einiges getan in den letzten Monaten: Auf der Basis der Rückmeldungen, die wir durch die Nutzer erhalten haben, wurde METIS grundlegend umgestaltet und verbessert.
Der übersichtliche Einstieg über eine »Landingpage« ins Meldeportal wie auch das überarbeitete Meldesystem erleichtern das Einreichen von Meldungen bei METIS.
Dabei wurden unter anderem die zwei bisherigen Meldewege in einem Meldevorgang zusammengefasst.

Ganz entfallen ist die Pflicht zur Bestätigung von Meldungen durch die Urheber, die von Verlagen oder anderen Urhebern eingereicht wurden. Es erfolgt dennoch eine Information über neue Meldungen, so dass die Urheber sie prüfen und sich aktuell zur Verlagsbeteiligung äußern können.

Eine weitere wichtige Neuerung ist die bereits oben erwähnte zukünftige Berücksichtigung von Presseagenturjournalisten. Ab voraussichtlich Mitte April bis zum Meldeschluss 1. Juli 2021 kann die Meldung zur Ausschüttung in 2021 erfolgen. Im ersten Jahr sind Meldungen zu den Kalenderjahren 2018, 2019 und 2020 möglich. So können auch Autorinnen und Autoren an den Ausschüttungen der VG WORT beteiligt werden, deren Texte unter Nennung der Agentur, aber ohne Namensangaben von den Verlagen gemeldet werden.

In Planung sind weitere Verbesserungen für Nutzer von METIS. Dazu gehört insbesondere, dass die VG WORT Plugins für gängige CMS-Systeme, wie beispielsweise Wordpress und TYPO3 entwickeln wird. Als Verbesserungen für Verlage ist die Verwendung weiterer Autorenidentifikationen zu nennen (zum Beispiel ORCID / Open Researcher Contributor Identification) und die Möglichkeit ab einer gewissen Anzahl E-Books ohne den Text melden zu können.
Rechtspolitische Entwicklungen: Der Regierungsentwurf zur Umsetzung der beiden EU-Urheberrechts-Richtlinien befindet sich im parlamentarischen Verfahren
Anfang Februar 2021 wurde der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes im Bundeskabinett verabschiedet. Noch in dieser Woche – vor Ostern – werden sich der Bundestag in erster Lesung und der Bundesrat im sog. „ersten Durchgang“ mit dem Regierungsentwurf befassen. Am 12. April 2021 soll bereits eine Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestages stattfinden. Der Gesetzentwurf ist weiterhin in bestimmten Teilen umstritten; es bleibt abzuwarten, ob das Gesetz wie geplant zum 7. Juni 2021 in Kraft treten kann.
 
Wir senden die besten Grüße und wünschen Ihnen alles Gute für die kommende Zeit!
 
Rainer Just                                   Dr. Robert Staats
Geschäftsführende Vorstände der VG WORT


 
 
Impressum
Verantwortlich
Rainer Just, Dr. Robert Staats
Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT)
Rechtsfähiger Verein kraft Verleihung

Untere Weidenstr. 5, 81543 München
Telefon (089) 51412-92, Fax (089) 51412-58
E- Mail: anette.frankenberger@vgwort.de

Redaktion: Anette Frankenberger
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