Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder der VG WORT,
vor wenigen Tagen sind die Tantiemen der VG WORT an die Autorinnen und Autoren sowie Verlage ausbezahlt worden. Auch im zweiten Jahr der CORONA-Pandemie führen wir - wie in den vorangegangenen Jahren - eine ordnungsgemäße und termingerechte Hauptausschüttung 2021 durch. Dank einer regen Beteiligung der Mitglieder und Delegierten wurden die notwendigen Beschlüsse für die Hauptausschüttung auch in diesem Jahr in einem schriftlichen Umlaufverfahren gefasst. An dieser Stelle danken wir allen, die sich auf das neue Verfahren eingestellt haben und es mit ihrer Stimmabgabe mittragen. Eine turnusmäßige Mitgliederversammlung als Präsenzveranstaltung war im Juni 2021 leider nicht möglich.
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Bei der diesjährigen Hauptausschüttung erhalten über 158.000 Autorinnen und Autoren sowie 1.620 Verlage Tantiemen. Es werden in dieser Ausschüttung insgesamt mehr als € 147 Mio. ausbezahlt.
Die Einnahmen der VG WORT mit € 209, 94 Mio. im Jahr 2020 sind im Vergleich zu 2019 mit € 156,12 Mio. erfreulich gestiegen. Der wichtigste Einnahmebereich ist weiterhin die Geräte- und Speichermedienvergütung. Hier wurden 2020 im Textbereich insgesamt € 85,96 Mio. eingenommen. In einzelnen Bereichen wie bei Druckern und PCs gab es dabei größere Nachzahlungen aus den vergangenen Jahren. Im Audio- und audiovisuellen Bereich konnten im Jahr 2020 Einnahmen in Höhe von € 73,61 Mio. erzielt werden. Auch hier sind aufgrund von Nachausschüttungen der vergangenen Jahre außergewöhnlich hohe Einnahmen zu verzeichnen, die sich auf die Gesamtsumme der Hauptausschüttung erheblich auswirken.
Bei den Quoten ist im Bereich Wissenschaft eine Steigerung zu verzeichnen, was auf die erfreuliche Entwicklung der Einnahmen und eine leicht gesunkene Zahl an Meldungen in 2020 zurückzuführen ist. Aufgrund einer Änderung des Verteilungsplans werden bei der Bibliothekstantieme auch Gerätevergütungen für Leistungsschutzrechte von Tonträger produzierenden Verlagen ausgeschüttet. Insgesamt ist die Ausschüttungssumme für Belletristik im Bereich ‚Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken‘ – einschließlich des Anteils der Gerätevergütung - leicht gestiegen (von € 12,99 Mio. in 2019 auf € 13,15 Mio. in 2020), während sich die Zahl der beteiligten Verlage deutlich erhöht hat: von 523 im Vorjahr 2019 auf 636 Verlage im Jahr 2020.
Weitere Ausschüttungen in den Bereichen METIS (Texte im Internet) und Kabel folgen regulär im Herbst 2021. Weiterhin findet sich die Entwicklung von steigenden Nutzungszahlen im Online-Bereich auch in den wachsenden Ausschüttungen bei METIS wieder. Auch im Bereich Wissenschaft sind die Quoten gestiegen, was auf eine erfreuliche Entwicklung der Einnahmen und eine leicht gesunkene Zahl an Meldungen zurückzuführen ist.
Die Ausschüttungsquoten 2021 aus dem Aufkommen im Jahr 2020
Der Verwaltungsrat der VG WORT hat die vom Vorstand vorgelegten Ausschüttungsquoten 2021 beschlossen.
Die Quotenübersicht 2021 zu den einzelnen Bereichen der Ausschüttungen ist hier online abrufbar.
Weitere Informationen zu den Ausschüttungen sind hier online abrufbar.
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Herausgebervergütung wird zurückgestellt
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Weiterhin müssen alle Ausschüttungen an Herausgeber von Sammelwerken zurückgestellt werden. Der Anlass ist eine beim Landgericht München I anhängige Klage eines wissenschaftlichen Autors, der sich grundsätzlich gegen eine Beteiligung von Herausgebern an den Einnahmen der VG WORT wendet. Die VG WORT wartet derzeit auf die erstinstanzliche Entscheidung in dem laufenden Gerichtsverfahren.
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Das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts ist zum 7. Juni 2021 in Kraft getreten
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Seit Kurzem nun ist das Gesetz zur Umsetzung der sog. DSM-Richtlinie, um das lange gerungen wurde, in Kraft getreten. Für die VG WORT setzt vor allem die neue Verlagsbeteiligung ein Zeichen für die gemeinsame Verwertungsgesellschaft von Autoren und Verlagen.
Daneben ist auch das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG), das zum 1. August 2021 in Kraft tritt, von Bedeutung für die Tätigkeit der VG WORT. Neue wichtige Aufgaben werden hinzukommen. Dazu zählen der beschlossene Direktvergütungsanspruch der Urheber ebenso wie die Vergütungsansprüche für gesetzlich erlaubte Nutzungen, die nur von Verwertungsgesellschaften gegenüber den Upload-Plattformen geltend gemacht werden können.
Klargestellt wurde mit dem Gesetz auch, dass für Radio- und Fernsehprogramme, die internetbasiert weitergesendet werden, die kollektive Rechtewahrnehmung Anwendung findet. Für diese „technologieneutrale“ Ausgestaltung des Kabelweitersenderechts hat sich die VG WORT seit vielen Jahren eingesetzt.
Auch wenn einzelne Bestimmungen nicht allen Erwartungen gerecht werden, eröffnet das Gesetz neue Handlungsspielräume, die die VG WORT im Interesse ihrer Wahrnehmungsberechtigten aufgreifen wird. In den nächsten Monaten wird es nun darum gehen, die neuen gesetzlichen Regelungen in den zuständigen Gremien der VG WORT zu diskutieren und umzusetzen.
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Wir wünschen allen Autorinnen und Autoren sowie den Verlagen einen angenehmen und erholsamen Sommer.
Mit besten Grüßen aus der VG WORT!
Rainer Just Dr. Robert Staats
Geschäftsführende Vorstände der VG WORT
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Impressum
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Verantwortlich
Rainer Just, Dr. Robert Staats
Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT)
Rechtsfähiger Verein kraft Verleihung
Untere Weidenstr. 5, 81543 München
Telefon (089) 51412-92, Fax (089) 51412-58
E- Mail: anette.frankenberger@vgwort.de
Redaktion: Anette Frankenberger
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