Newsletter September 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder der VG WORT,

vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Newsletter.

Im Juli fand die Hauptausschüttung 2021 statt – nun stehen aktuell im September weitere termingerechte Ausschüttungen in den Bereichen METIS und Kabelweitersendung an. Zudem gehen wir auf die Änderungen des Verteilungsplans ein, die auf der letzten Mitgliederversammlung im Frühjahr 2021 beschlossen wurden.

 
Ausschüttungen METIS und Kabelweiterleitung im September 2021
Wie sich auch bei den vergangenen Ausschüttungen gezeigt hat, setzt sich der positive Trend bei METIS weiterhin fort, was sich an der wachsenden Zahl der meldenden Urheber wie auch an den steigenden Ausschüttungssummen ablesen lässt.

In diesem Jahr nehmen rund 31.000 Autorinnen und Autoren an der METIS-Ausschüttung teil. Insgesamt werden in diesem Bereich Ende September mehr als € 66,4 Mio. ausbezahlt. Im Vergleich zum vorangegangenen Jahr 2020 sind knapp 25 % mehr Urheber an der Ausschüttung beteiligt und es wird insgesamt rund das Doppelte an Tantiemen ausbezahlt. Erstmals dabei sind in dieser Ausschüttung die Agenturjournalistinnen und -journalisten, die rückwirkend für die letzten drei Jahre ihre Online-Texte für Presseagenturen melden konnten. Die Ausschüttungshöhe richtet sich dabei nach der Anzahl der Texte, die die Kriterien für die METIS-Ausschüttung erfüllen.

Der Bereich Kabelweitersendung umfasst Ausschüttungen an Rechtsinhaber für die Weiterleitung von Sendungen bei Kabelfernsehen und -hörfunk. Die Gesamtsumme der Tantiemen beträgt € 13,0 Mio. in diesem Bereich. Die gestiegenen Ausschüttungen werden u.a.  durch die einmalige Auflösung von Rückstellungen bewirkt.
Sonderverteilung Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken 2022
Dieses Meldeverfahren richtet sich an Urheber belletristischer und autobiographischer Werke sowie Urheber von Kinder- und Jugendliteratur und Lyrik, deren Werke seit 2012 erschienen sind.

Teilnehmen können Urheber von Büchern (Print), deren Werke zwar in den Ausleihbeständen der öffentlichen Bibliotheken verzeichnet sind, die aber in den vorangegangenen drei Jahren keine Bibliothekstantiemen erhalten haben. Darüber hinaus können Beiträge (Print) in Anthologien und literarischen Zeitschriften, die eine ISBN/ISSN-Nummer haben, gemeldet werden. Jedes Werk kann nur einmal bei einer Sonderverteilung berücksichtigt werden.


Meldeformulare können angefordert werden bei Gabriele Nagel: gabriele.nagel@vgwort.de, Telefon (089) 51412 76. Meldeschluss ist der 31. Januar 2022.

Wir machen in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass derzeit alle Ausschüttungen an Herausgeber zurückgestellt werden müssen. Der Anlass ist eine beim Landgericht München I anhängige Klage eines wissenschaftlichen Autors, der sich grundsätzlich gegen eine Beteiligung von Herausgebern an den Einnahmen der VG WORT wendet. Nach einer erstinstanzlichen Entscheidung in dem laufenden Gerichtsverfahren, die demnächst erwartet wird, wird die VG WORT das Urteil prüfen und weitere Informationen auf der Webseite mitteilen.
Änderungen des Verteilungsplans nach den Beschlüssen der Mitgliederversammlung
Im Rahmen der Mitgliederversammlung vom 20. März 2021 wurden Änderungen des Verteilungsplans beschlossen, über die wir nochmals informieren möchten.

Die Änderungen betreffen u.a. die Möglichkeit, für kommerzielle digitale Audio-Sprachwerke – wie insbesondere Hörbücher und Hörspiele – zukünftig Ausschüttungen zu erhalten. Nach den Neuregelungen des Verteilungsplans (§§ 40 bis 42)  werden über Downloads entgeltlich verbreitete Audiowerke, wie beispielsweise Mp3-Dateien, nun den auf physischen Tonträgern, wie CDs, verbreiteten Werken gleichgestellt. Die neue Regelung gilt für Werke, die ab dem 1. Januar 2021 erstmalig zum Download angeboten werden, einen empfohlenen Mindestpreis von 4 € oder mehr haben und bei denen die entsprechenden Dateien nicht kopiergeschützt sind.
Demnächst wird die VG WORT dafür ein Meldeportal zur Verfügung stellen.

Über die Erweiterung des Meldesystems im Bereich METIS ist bereits informiert worden: Es können nun auch Journalistinnen und Journalisten, die für Presseagenturen Texte verfassen, an der regulären METIS-Ausschüttung teilnehmen. Meldefähig sind nur Texte ab 1.800 Zeichen, die  über Presseagenturen verbreitet werden, deren Texte die erforderlichen Mindestzugriffe erreicht haben.
 
Außerdem wurden auch die Fristen für die Meldefähigkeit von Werken überarbeitet. Nach den Neuregelungen in § 6 des Verteilungsplans können jetzt alle Werke, die im Jahr der Meldung oder in den beiden vorangegangenen Jahren erschienen oder gesendet worden sind, in den Fachbereichen Wissenschaft, Presse, Fernsehen, Hörfunk, Video und Sprachtonträger gemeldet werden. Voraussetzung für eine Ausschüttung der VG WORT ist dabei stets der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages, es kommt aber – innerhalb der Meldefristen – nicht mehr auf das Jahr des Abschlusses des Wahrnehmungsvertrages an. Urheber mit Vertragsabschluss im Jahr 2020 oder 2021, bei denen die Meldung einer Veröffentlichung aus 2019 auf Grund der bisherigen Regelung abgelehnt wurde, haben daher jetzt die Möglichkeit, die betroffenen Werke ggf. nochmals bei der VG WORT zu melden. Fristablauf ist der 31. Januar 2022.
 
Im Bereich Wissenschaft wurde außerdem die Meldefrist für Beiträge an die Fristen für Bücher angepasst und damit verlängert. Jetzt können nicht nur Beiträge, die im laufenden und Vorjahr erschienen sind, gemeldet werden, sondern auch Texte, die im Vorvorjahr publiziert wurden. Weiterhin unverändert gelten die Meldefristen im Bereich Online-Publikationen / METIS (vgl. § 6 Abs. 5 Verteilungsplan).

 
Wir wünschen allen Autorinnen und Autoren sowie den Verlagen einen erfolgreichen Herbst.
Bleiben Sie gesund!

Beste Grüße


Rainer Just                               Dr. Robert Staats
Geschäftsführende Vorstände der VG WORT
 
Impressum
Verantwortlich
Rainer Just, Dr. Robert Staats
Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT)
Rechtsfähiger Verein kraft Verleihung

Untere Weidenstr. 5, 81543 München
Telefon (089) 51412-92, Fax (089) 51412-58
E- Mail: anette.frankenberger@vgwort.de

Redaktion: Anette Frankenberger
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